Aktuell rechnet man alleine in Nordrhein-Westfalen mit einer Schadholzmenge von über 4,3 Mio. Festmetern aufgrund des extremen Borkenkäferbefalls. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige der wichtigsten Informationen zu diesem Thema zur Verfügung stellen.
Hier gelangen Sie zur Vereins-Website:
Auf der Website des Landesbetriebs Wald und Holz NRW können Sie die neuen „Förderrichtlinien für Extremwetterlagen“ finden, ebenso das neue Antragsformular. Die Aufarbeitung von Käferholz wird mit 5€/FM bezuschusst. Besprechen Sie Näheres bitte mit Ihrem Förster vor Ort vor Beginn der Maßnahmen.
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW stellt wöchentlich aktualisierte Daten zum Schwärmflug der Fichtenborkenkäfer bereit, ebenso wie einen 3-Wochen-Trend der einzelnen Fallen.
Der Waldbauernverband NRW e.V. stellt in seinem Video "Borkenkäfer 16,5 - Verantwortung übernehmen, Wald erhalten" zusammenfassend die aktuelle Situation der Borkenkäferkalamität dar.
Zum Vergrößern bitte auf den Kasten rechts unten im Video klicken (mit dem Cursor über das Video fahren).
Zur Kampagne:
Waldschutz-Info Nr. 9 vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Jetzt lesen und handeln!
Ansprechpartner bei weiteren Fragen:
Wald und Holz NRW
Dr. Mathias Niesar
Steinmüllerallee 13
51643 Gummersbach
Telefon: 02261-7010-310
Mobil: 0171-5870020
Steuerliche Vergünstigungen bei Holznutzung in Folge von höherer Gewalt
Hier finden Sie eine Stellungnahme seitens der PARTA - Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH - zum Thema Kalamitätsholznutzung und deren mögliche Steuerbegünstigungen. Desweiteren stellen wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke bereit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Steuerberaterin Nina Holtwick, Bahnhofstraße 9,
51789 Lindlar, Telefon 02266-479920.
Wald und Holz NRW bietet gemeinsam mit der DEULA Warendorf den forstspezifischen Lehrgang Pflanzenschutz-Sachkunde für Anwender an (20.-24. Mai 2019).
Wald und Holz NRW: "Dieser Sachkundelehrgang soll vor allem Waldbesitzende und forstliche Unternehmer in die Lage versetzen mit Pflanzenschutzmittel rechtskonform und sachkundig umgehen zu können sowie darüber beraten zu können/dürfen."
Für weitere Informationen:
Hier finden Sie die aussagekräftige Handlungsempfehlung des Waldbauernverbands NRW zum Borkenkäferbefall in unseren heimischen Wäldern, inklusive des aktuellen Zulassungsstands von Insektiziden.
Eine erläuternde Mitteilung aus dem Regionalforstamt Bergisches Land vom Forstamtsleiter Herrn Kai Boenig finden Sie hier: