Aktuelles

Mehr "Waldprofi" werden

 

Ein Beitrag zum Thema Groß-FBG in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ´Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben´

 

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Wochenblatt - Groß-FBG.pdf
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Pflanzen für die Herbstaufforstung gesucht ? 

 

Wurzelnackt oder Container ?

Laub oder Nadel ?

 

Dann wenden Sie sich bis Ende Juli an das Holzkontor !

Telefon: 02266 464 2040

E-Mail:    info@holzkontor-rbs.de

 

                                                                                                             Lieferant ist die Baumschule Jungermann


Weihnachts- und Informationsbrief 2023

Unseren Jahresrückblick können Sie hier nachlesen:

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FWV-BL Xmas Brief 23.pdf
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Protokoll Mitgliederversammlung 2023

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FWV-BL MV-Protokoll_2023-09-26.pdf
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Bündnis Zukunftswald gegründet

Gemeinsam mit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Südwestfälischen Gemeinschaftswaldes haben wir im August den Verein "Bündnis Zukunftswald e.V." gegründet. Vereinszweck ist es, in unserer Region den Wiederaufbau der durch den Borkenkäfer vernichteten Wälder in klimastabile Mischwälder zu fördern und damit ein Zeichen für die nachhaltige Holznutzung und gleichzeitig für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu setzen. 

Für Sponsoring oder falls Sie potentielle Sponsoren kennen, wenden Sie sich bitte einstweilen an das Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland:

Für weiterführende Informationen:



Wie alles begann:

Gegründet wurde die FWV Bergisches Land am 21. März 2018 mit acht Forstbetriebsgemeinschaften als Gründungsmitgliedern. Notwendig geworden war dieser Schritt, da dass Bundeskartellamt einen Wettbewerbsvorteil in den bisherigen Vermarktungsstrukturen, die innerhalb der Forstverwaltungen liegen, sieht.

 

Das bedeutet, dass die kooperative Holzvermarktung zum 31.12.2018 eingestellt wird, im Klartext:

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW darf ab dem 01. Januar 2019 kein Holz für Privatwaldbesitzer mehr verkaufen.

 

Die bisherige Praxis der indirekten Förderung wird zeitnah eingestellt, voraussichtlich ebenfalls bis zum 31.12.2018.

 

Eine direkte Förderung der Beförsterung ist geplant, wird aber für die FBGen einen wesentlich größeren organisatorischen Aufwand bedeuten (Ausschreibungen, Vergabe, etc.).

 

Ob der Landesbetrieb Wald und Holz NRW sich an diesen Ausschreibungen beteiligen darf, wird im Laufe dieses Sommers nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs feststehen (siehe unten). Wenn die Beförsterungen für Private noch möglich sind, können diese nur noch zu Vollkosten erfolgen.

 

Ein Fazit nach all diesen Veränderungen steht schon fest:

Die Forstbetriebsgemeinschaften müssen sich professionalisieren und verstärkt eigenständig handeln.