Aktuelles

Das Holzkontor RBS erhält den Deutschen Waldpreis in der Kategorie „Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss". 

 

Herzlichen Glückwunsch

 

https://www.deutscher-waldpreis.de/

 

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2025_Waldpreis Artikel.pdf
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Im Mai 2025 wurde die FBG Bergisches Land gegründet. 4 ´Alt-FBG´en´ aus dem Kreis der FWV-Bergisches Land sind mittlerweile beigetreten.

 

Anbei die aktuelle Satzung & Anlagen
der FBG Bergisches Land.

 

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FBG BL Satzung
20250507-FBGBL-Satzung.pdf
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FBG BL Organigramm
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20250507-FBGBL-VO-Beitragsordnung.pdf
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20250507-FBGBL-VO-Entgeltordnung.pdf
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20250507-FBGBL-VO-Regionalordnung.pdf
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20250507-FBGBL-VO-Zertifizierungsordnung
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Mehr "Waldprofi" werden

 

Ein Beitrag zum Thema Groß-FBG in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ´Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben´

 

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Wochenblatt - Groß-FBG.pdf
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Pflanzen für die Herbstaufforstung gesucht ? 

 

Wurzelnackt oder Container ?

Laub oder Nadel ?

 

Dann wenden Sie sich bis Ende Juli an das Holzkontor !

Telefon: 02266 464 2040

E-Mail:    info@holzkontor-rbs.de

 

                                                                                                             Lieferant ist die Baumschule Jungermann


Wie alles begann:

Gegründet wurde die FWV Bergisches Land am 21. März 2018 mit acht Forstbetriebsgemeinschaften als Gründungsmitgliedern. Notwendig geworden war dieser Schritt, da dass Bundeskartellamt einen Wettbewerbsvorteil in den bisherigen Vermarktungsstrukturen, die innerhalb der Forstverwaltungen liegen, sieht.

 

Das bedeutet, dass die kooperative Holzvermarktung zum 31.12.2018 eingestellt wird, im Klartext:

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW darf ab dem 01. Januar 2019 kein Holz für Privatwaldbesitzer mehr verkaufen.

 

Die bisherige Praxis der indirekten Förderung wird zeitnah eingestellt, voraussichtlich ebenfalls bis zum 31.12.2018.

 

Eine direkte Förderung der Beförsterung ist geplant, wird aber für die FBGen einen wesentlich größeren organisatorischen Aufwand bedeuten (Ausschreibungen, Vergabe, etc.).

 

Ob der Landesbetrieb Wald und Holz NRW sich an diesen Ausschreibungen beteiligen darf, wird im Laufe dieses Sommers nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs feststehen (siehe unten). Wenn die Beförsterungen für Private noch möglich sind, können diese nur noch zu Vollkosten erfolgen.

 

Ein Fazit nach all diesen Veränderungen steht schon fest:

Die Forstbetriebsgemeinschaften müssen sich professionalisieren und verstärkt eigenständig handeln.